Allgemeine Vertrags- und Nutzungsbedingungen der brickfox GmbH

Allgemeine Nutzungsbedingungen der brickfox e-Commerce cloud (SaaS)

gültig ab 01.Mai 2023

1 Sachlicher Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die nachstehenden Bedingungen (die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“) gelten für die Nutzung und Betriebsunterstützung von Standard-Softwareprogrammen (die „Software“), die von der brickfox GmbH, nachfolgend brickfox genannt, hergestellt und als Software-as-a-Service-Dienst über das Medium Internet bereitgestellt werden.

Gegenstand des Vertrages sind:

  • die Überlassung der unter www.brickfox.de aufgeführten Software zur Nutzung über das Internet und
  • die Speicherung von Daten des Kunden auf Servern des Rechenzentrums

2 Art und Umfang der Leistungen

Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Maßgebend dafür sind:

  • der definierte Leistungsumfang der im Vertrag aufgeführten Software,
  • die Eignung für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung,
  • die im Vertrag festgelegten Bedingungen,
  • die nachstehenden Bedingungen,

Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge.

Weitergehende Bedingungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, kommen nicht zur Anwendung, auch wenn brickfox diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Vertragsbedingungen der brickfox GmbH.

3 Nutzungsbedingungen

3.1. Rechte des Kunden an der Software

brickfox räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von brickfox genutzten Rechenzentrums zum Internet. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu „reverse engineeren“, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen.

Der Kunde erkennt hiermit brickfox als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. brickfoxs Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die von brickfox dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist.

Der Kunde erkennt hiermit brickfoxs Marke, Name und etwaige Patentrechte in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren.

3.2. Rechte des Kunden an den Daten

Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von brickfox jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von brickfox besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden. Ebenso ist der Kunde für die Einhaltung der jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen bei der Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten, wie z.B. Bestelldaten, Kundenadressen, etc., verantwortlich.

3.3. Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen

Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist brickfox berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. brickfox behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.

3.4. Vertragsdauer und Kündigung

Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages. Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt ab dem mit der Auftragsbestätigung vereinbarten oder gesondert nach Annahme mitgeteilten Zeitpunkt. Der Vertrag wird, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von einer Vertragspartei gekündigt wird. Die Mindestlaufzeit für die Bereitstellung des SaaS-Dienstes beträgt 6 Monate.

brickfox ist berechtigt aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Lastschriften.

4 Wartungsbedingungen und Service Level

4.1. Weiterentwicklungen/Leistungsänderung

brickfox behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von brickfox an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.

Bei Bereitstellung neuer Versionen der Software räumt brickfox dem Kunden die in Abschnitt 3 aufgeführten Rechte entsprechend auch für die jeweilige neue Version ein.

4.2. Systembetrieb

brickfox stellt sicher, dass die bereitgestellte Software in für die Anforderungen des Kunden geeigneter Umgebung und Ausprägung sowie auf für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware betrieben wird. Hierzu zählen Anzahl und Art der Server, regelmäßige Backups, Skalierbarkeit, Stromversorgung, Klimatechnik, Firewalling, Viruschecking, breitbandige Internetanbindung.

4.3. Systemverfügbarkeit

Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Router-Ausgang im Internet beträgt mindestens 99% im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. Eine mögliche Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die brickfox als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch brickfox zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

4.4. Störungen der Systemverfügbarkeit

Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden  und ausschließlich über das Ticketsystem gemeldet werden. Störungen mit erhöhter Wichtigkeit können nur durch geschulte Mitarbeiter gemeldet werden. Möglichkeiten zur Schulung entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste und unserem Webauftritt. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung innerhalb von vier Stunden. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

4.5. Erweiterter Support und Ausnahmen bei “Early Adaptor” Kunden

Allen Kunden außer Early Adaptor Kunden steht unser Ticketsystem zur verfügung, Early Adaptor Kunden haben Zugang zu einem speziellen Bereich in unserem Support Forum, wo Sie sich mit anderen Early Adaptor Kunden austauschen können und unsere Advisory Experts regelmäßig Fragen beantworten, Dedizierte Ansprechpartner, Telefon-Support, andere oder erweiterte Antwortzeiten und Erreichbarkeiten müssen gesondert gebucht werden oder sind nur in speziellen Tarifen enthalten. Entnehmen Sie die speziellen Regelungen, Kosten jeweils der aktuell gültigen Preisliste.

5 Gewährleistung

Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. brickfox gewährleistet jedoch, dass die unter www.brickfox.com genannte Software grundsätzlich einsetzbar ist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.

Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von brickfox beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. brickfox kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann brickfox zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn brickfox eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt.

Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen.

Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von brickfox behoben, kann der Kunde die Minderung der monatlichen Systemgebühr verlangen. Das gleiche Recht hat brickfox, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann brickfox eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand gemäß seiner aktuell gültigen Support-Stundensätze verlangen.

brickfox gewährleistet nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die im Vertrag genannte Software. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges oder des manuellen Pflegeaufwandes. Gewährleistungsansprüche gegen brickfox stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.

6 Haftungsbeschränkung

In jedem Falle ist die vertragliche wie deliktische Haftung von brickfox außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Personenschäden auf 500.000 EUR, für Vermögens-, Sach- und Tätigkeitsschäden auf 25.000 EUR sowie für Datenverlustschäden auf 5.000 EUR beschränkt. Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit in Höhe von bis zu 5 (fünf) %  der vertraglichen monatlichen Vergütung. Die Haftung für indirekte Kosten, wie beispielsweise entgangenen Umsatz, Gewinn oder manuellen Pflegeaufwand, ist ausgeschlossen.

Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von brickfox keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt brickfox keine Haftung. Wir empfehlen zusätzlich, spätestens alle 3 Monate bestehende Passwörter zu ändern.

7 Vergütung

Für die SaaS-Leistungen werden die im Vertrag vereinbarten Gebühren berechnet. Je nach Gebührenart werden diese entweder einmalig oder monatlich im Voraus erhoben. Zahlungsziele und Fälligkeiten sind im Vertrag festgelegt, die jeweilige Höhe ergibt sich aus der aktuellen Preisliste.

8 Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen per Lastschrift oder im Ausnahmefall durch Überweisung. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen, nach einmaliger vorheriger Ankündigung, eingeschränkt werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber brickfox mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von brickfox schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

9 Vertraulichkeit, Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse – insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse – geheim zu halten und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu verwenden. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Der Zugriff kann über ein Webmeeting mit dem Kunden erfolgen oder per Datenbankanalyse. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt. Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden brickfox und der Kunde die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung).  Hierzu haben die Parteien eine erforderliche, separate  Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.

Schlussbestimmungen

Beiden Vertragspartnern ist es vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung gestattet, die jeweils andere Partei als Referenzvertragspartner zu benennen und hierzu auch deren Logo zu verwenden.

Erfüllungsort ist Stuttgart/Baden-Würrtemberg. Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Stuttgart/Baden-Würrtemberg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Vertrag, seine Ergänzungen und Änderungen sowie Änderungen der Form bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine Vertragslücke offenbar werden sollte.